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Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 |
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen
A, B und C und wird objektbezogen erstellt. Sie enthält Regeln für die
Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
Die Größe
und Ausführung der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt und
wird in Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde
durch uns erstellt.
- Teil A: Dieser Aushang richtet sich
an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten, wie
z.B. Bewohner, Beschäftigte oder Besucher.
- Teil B: Richtet
sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie z.B. Bewohner
und Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen
Anlage aufhalten.
- Teil C: Richtet sich an Personen, mit
besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.B. die Brandschutzbeauftragten, Personen mit
Ordnungsfunktionen und Sicherheitsingenieure, denen über ihre
allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz
übertragen sind.
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